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   ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03   

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https://dejure.org/2004,30600
ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03 (https://dejure.org/2004,30600)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2004 - 30 BV 205/03 (https://dejure.org/2004,30600)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 30 BV 205/03 (https://dejure.org/2004,30600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbare Gehaltstarifverträge im Falle einer Verschmelzung von zwei verschiedenen Firmen in eine einzige Firma; Eingruppierung von Arbeitnehmern nach einer Verschmelzung von zwei Firmen in eine Firma; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Firmentarifvertrag unabhängig von seinem Inhalt stets die speziellere Regelung dar (BAG v. 04.04.2001 -4 AZR 237/00).

    Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht ist gerade nicht gegeben (vgl. BAG vom 04.04.2001 -4 AZR 237/00).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Durch Beitritt zur ver.di können die Arbeitnehmer, die bislang nicht an den Haustarifvertrag gebunden sind, dessen unabdingbaren Schutz verlangen (vgl. BAG v. 20.03.1991 -4 AZR 455/90).

    Nur in diesen Sonderfällen könnte u. U. auf den Willen der Parteien geschlossen werden, im Betrieb nebeneinander zwei Tarifverträge zur Anwendung zu bringen (vgl. dazu BAG vom 20.03.1991 -4 AZR 455/90).

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Die Verschmelzung der S. GmbH auf die A. GmbH führte zu einer Universalsukzession, so dass die Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin der A. GmbH in die Stellung als Tarifvertragspartei der Firmentarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di eingetreten ist (vgl. im einzelnen BAG v. 24.06.1998 -4 AZR 208/97).

    Weil der Firmentarifvertrag kollektivrechtlich fort gilt, finden § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB wie auch die darauf beruhenden Regelungen der Sätze 3 und 4 daneben keine Anwendung (BAG 24.06.1998 aaO).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Übermittelt also der Arbeitgeber im Beschlussverfahren die ausstehenden Informationen so rechtzeitig vor der Entscheidung, dass der Betriebsrat noch die Wochenfrist zur Stellungnahme ausnutzen kann, so kann jedenfalls der Antrag nicht mangels nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung als unzulässig zurückgewiesen werden (vgl. BAG vom 20.12.1988, DB 89, 1240).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Die aus § 99 Abs. 1 BetrVG resultierende (betriebsverfassungsrechtliche) Pflicht zur Ein- und Umgruppierung, d.h. zur Einstufung des Arbeitnehmers in eine bestimmte tarifliche oder betriebliche Lohn- oder Vergütungsgruppe im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, besteht sowohl nach der Einstellung als auch bei einer Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers, aber auch dann, wenn sich die für das Arbeitsverhältnis geltende Vergütungsgruppenordnung selbst geändert hat (BAG 18.06.1991, DB 91, 2086).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Da die gleichzeitige Anwendung konkurrierender Tarifverträge im selben Betrieb diesem Grundsatz der Tarifeinheit widersprechen würde, sind deshalb die Fälle der Tarifpluralität im Ergebnis nach den Regeln der Tarifkonkurrenz zu lösen (vgl. BAG vom 14.06.1989 -4 AZR 200/89 und vom 05.09.1990 -4 AZR 59/90).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Hat der Arbeitgeber diese Informationen erteilt sowie um Zustimmung des Betriebsrats gebeten, so muss der Betriebsrat, wenn er die gegebenen Informationen für nicht ausreichend erachtet, um eine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, den Arbeitgeber innerhalb einer Woche um Vervollständigung der Auskünfte bitten (BAG, Beschluss v. 14.03.1989, Az. 1 ABR 80/87).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 26.07.2004 - 30 BV 205/03
    Da die gleichzeitige Anwendung konkurrierender Tarifverträge im selben Betrieb diesem Grundsatz der Tarifeinheit widersprechen würde, sind deshalb die Fälle der Tarifpluralität im Ergebnis nach den Regeln der Tarifkonkurrenz zu lösen (vgl. BAG vom 14.06.1989 -4 AZR 200/89 und vom 05.09.1990 -4 AZR 59/90).
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